Willkommen bei Fit und Fun Skireisen
Reiseangebote
Reise- und Teilnahme-bedingungen
Impressum, Kontakt
Gästebuch
Fotos
Fit und Fun Skireisen

Reise- und Teilnahmebedingungen

Zum Schutz der Teilnehmer von Reiseveranstaltungen gilt im BGB das Reisevertragsrecht (§§ 651 a-k). Nachziehende Bedingungen füllen diese gesetzlichen Bestimmungen aus oder ergänzen sie.

1. Anmeldung und Bestätigung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen für alle auf ihr aufgeführten Teilnehmer. Der Teilnahmevertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung von uns schriftlich bestätigt wurde. Bei Druck- oder Rechenfehlern bleiben Fit und Fun Skireisen deren Korrektur sowie die Anfechtung des Reisevertrages vorbehalten.

2. Zahlungsbedingungen

Mit der Reiseanmeldung ist eine Anzahlung von 75,00 Euro je Teilnehmer auf das Veranstalterkonto zu leisten. Der Restbetrag ist bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn unaufgefordert zu überweisen. Falls die Anmeldung innerhalb dieser 6 Wochen erfolgt, ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

3. Leistungen

Bei allen Reisen gelten die in der Reisebestätigung aufgeführten Leistungen. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter. Angebotene, aber nicht beanspruchte Leistungen können grundsätzlich nicht erstattet werden. Gravierende Leistungsänderungen oder -abweichungen werden dem Teilnehmenden durch den Veranstalter unverzüglich mitgeteilt. Der Teilnehmer hat daraufhin die Möglichkeit zur Umbuchung oder kostenfreien Stornierung der Reise.

4. Rücktritt durch den Teilnehmer, Ersatzperson, Umbuchung

Der Rücktritt eines Teilnehmers vor Reisebeginn wird wirksam, sobald die schriftliche Rücktrittserklärung beim Veranstalter eingegangen ist (Datum des Poststempels). Stellt der Teilnehmer gleichzeitig mit der Rücktrittserklärung eine Ersatzperson, die alle vertraglichen Verpflichtungen übernimmt, so werden keine Stornogebühren fällig. Ansonsten entstehen folgende pauschalierte Stornokosten:

Rücktritt vor Reisebeginn nach Posteingang bis:

60 Tage    25 Euro
30 Tage    75 Euro
14 Tage    50 % des Reisepreises
 5 Tage    75 % des Reisepreises
 2 Tage und bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises.

Erfolgt der Rücktritt des Teilnehmers nach Reisebeginn (vorzeitige Abreise) oder werden während der Reise aus persönlichen Gründen bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen (z.B. Erkrankungen, Verspätungen etc.), so werden grundsätzlich keine Kosten erstattet.

5. Rücktritt oder Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann den Reisevertrag für ungültig erklären, wenn bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn der Restbetrag für die gebuchte Reise nicht auf dem Veranstalterkonto eingegangen ist. Von der Anzahlung werden dann pauschal 40.00 Euro als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Sollte die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter nicht zumutbar sein, z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, unzureichende Schneeverhältnisse im Skigebiet etc., so ist dieser berechtigt, die Reise abzusagen. Alle Teilnehmer erhalten in diesem Falle den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Nach Reisebeginn ist die betreffende Reiseleitung berechtigt, den Reisevertrag eines Teilnehmers ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung nachhaltig stört oder sich massiv vertragswidrig verhält. Evtl. Zusatzkosten für die Rückbeförderung trägt der Störende.

6. Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich insgesamt maximal auf die doppelte Höhe des Reisepreises, wenn einem Teilnehmer ein Schaden durch das alleinige Verschulden des Veranstalters entstehen sollte.

Ausgeschlossen wird jegliche Haftung für Ausfälle bzw. Störungen auf welche der Veranstalter während der Reise keinen Einfluss hat (Wasser / Strom / Liftanlagen / Umzug innerhalb eines Hauses...).

Das während der Reise angebotene Programm und alle damit verbundenen Aktivitäten werden von den Teilnehmer in eigener Verantwortung in Anspruch genommen. Der Reisende haftet für von ihm beschädigte Gegenstände oder Einrichtungen.

Das Beförderungsrisiko trägt das beauftragte Busunternehmen, bei Eigenanreise der jeweiligen Teilnehmer.

7. Mitwirkungspflicht

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zur Behebung der Schäden beizutragen bzw. den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Beanstandungen sind unverzüglich der örtlichen Reiseleitung in schriftlicher Form vorzulegen.

8. Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen sind spätestens innerhalb von einem Monat nach Beendigung der Reise dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen. 6 Monate nach Beendigung der Reise verjähren alle Ansprüche aus dem Reisevertrag.

Generell ausgeschlossen ist die Garantie auf einen Skikurs. Sollten in einer angebotenen Skikurseinstufung weniger als fünf Teilnehmer vorhanden sein, erfolgt kein Skikurs. Die Rückerstattung der Skikursgebühr erfolgt vor Ort und wird bei 6 Skikurstagen mit 60,00 Euro angesetzt.

9. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Vertrages im übrigen.

10. Allgemeines

Für Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.

Für seinen Versicherungsschutz ist jeder Teilnehmer ebenfalls selbst verantwortlich (Wir empfehlen den Abschluss einer Haftpflicht- und Unfallversicherung).

11. Gerichtsstand

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Reiseveranstalters.

Ganz nach oben Zum Anfang Die Reiseangebote im Überblick Angebote